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Eine Direktzusage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Höhe und Art einer Altersversorgung. Um dieses Versorgungsversprechen zu erfüllen, bildet das Unternehmen in der Bilanz Rückstellungen, die zu sofortigen Steuerersparnissen führen. Die spätere Auszahlung der Leistungen an den Arbeitnehmer unterliegen der Einkommensteuer, werden jedoch in der Regel niedriger als vergleichbare Vergütung zu Berufs-/Aktivenzeiten versteuert. Die Rückdeckungsversicherung dient dann dem Arbeitgeber zur Finanzierung der Ansprüche aus der Direktzusage und bietet durch Verpfändung an den Pensionsberechtigten eine insolvenzgesicherte Versorgung.
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