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SEPASEPA

SEPA

Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Informationen zur Umstellung des europäischen Zahlungsverkehrs und die Auswirkungen auf Überweisungen und Lastschriften.

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Es löst das bisherige Überweisungs- und Lastschriftenverfahren ab. Spätestens bis 1. Februar 2014 müssen alle nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in den 33 Ländern durch die neuen SEPA-Verfahren abgelöst sein. Dies gilt auch für Lebensversicherungsunternehmen wie Clerical Medical, welche das Lastschriftverfahren nutzen.

Informationen rund um SEPA

Was ändert sich für mich als Versicherungsnehmer?

  1. Lastschriftverfahren

    Ihr Versicherungs- und Vertragsverhältnis mit Clerical Medical bleibt unverändert, denn bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch in die vorgeschriebenen SEPA-Lastschriften umgestellt. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen schriftlich noch Ihre persönliche Mandats-Referenznummer mit, sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer.

    Durch die Umstellung auf Sepa ändern sich die Bankdaten:


    - Die IBAN ersetzt in Ihrer Funktion die Kontonummer.


    - Der BIC ersetzt in Ihrer Funktion die bisherige Bankleitzahl.

     

  2. Überweisungen

    Bei Zahlungen per Überweisung müssen lediglich die IBAN und BIC angegeben werden. Diese werden Ihnen wie gewohnt mit unseren Zahlungsaufforderungen mitgeteilt.

     

IBAN und BIC

  1. Was sind IBAN und BIC

    Die IBAN (International Bank Account Number) ist die standardisierte internationale Bank-/ Kontonummer. Bei einem deutschen Konto hat die IBAN 22 Stellen. Sie setzt sich aus einem Länderkürzel (DE), einer 2-stelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl sowie der bisherigen Kontonummer zusammen. IBAN (und BIC) sind in Deutschland auf den Kontoauszügen zu finden. Auch neu ausgegebene Bankkarten werden zunehmend mit IBAN und BIC versehen.

    Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Ab dem 1. Februar 2014 ist der BIC nur noch für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge innerhalb des SEPA-Raums verpflichtend anzugeben. Ab Februar 2016 soll für SEPA-Überweisungen allein die IBAN reichen, der BIC wird dann nicht mehr notwendig sein.

     

  2. Wie sind IBAN und BIC aufgebaut und wo finde ich diese?

    Die IBAN ist länderspezifisch geprägt. Die belegten Zeichen variieren von 16 bis 31 Zeichen, jedoch können maximal 34 Stellen möglich sein. Die IBAN besteht aus Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer.

    BIC: Die BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang (je nachdem, ob die letzten 3 Stellen für den Filialcode von der Bank genutzt werden). An der 5. und 6. Stelle ist ein Ländercode zu finden (z. B. DE für Deutschland).
    Die Bestandteile der BIC sind:


    • Institutscode (4 Stellen)
    • Ländercode (2 Stellen)
    • Ortscode (2 Stellen)
    • Ggf. Filialcode (3 Stellen).

     

SEPA- Lastschriftmandat

  1. Was versteht man unter dem SEPA-Lastschriftmandat?

    Grundsätzlich ermächtigt das Mandat zum Lastschrifteinzug, ähnlich der heutigen Einzugsermächtigung. Neu ist, dass das Mandat eine Doppelfunktion hat: Einerseits ist es eine Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen, die den Zahlungsempfänger ermächtigt, Lastschriften vorzunehmen. Gleichzeitig wird die kontoführende Bank des Zahlungspflichtigen autorisiert, den ausgewiesenen Betrag dem Kunden zu belasten.

     

  2. Was ist eine Mandatsreferenznummer?

    Dies ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Dies kann bis zu 35 Zeichen lang sein (Buchstaben+ Nummern). Zusammen mit der Gläubiger-ID dient sie zur eindeutigen Identifizierung des Mandats. Eine Mandatsreferenznummer wird nur einmal vergeben.

     

  3. Wie lange ist ein SEPA-Mandat gültig?

    Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig, sofern zwischen 2 Kontobelastungen nicht mehr als 36 Monate liegen.

     

  4. Kann ein Mandat widerrufen werden?

    Der Beitragszahler kann das SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

     

  5. Kann einer SEPA-Lastschrift widersprochen werden?

    Bei bereits erfolgten Abbuchungen des laufenden Beitrags besteht eine Widerspruchsfrist bis zu 8 Wochen.

     

  6. Wann ist ein neues Mandat nötig?

    Ein neues SEPA-Mandat wird nur erforderlich, wenn sich der Zahlweg von Selbstzahler auf Abbuchung oder die Person des Kontoinhabers ändert. Wir werden den betroffenen Kunden in diesen Fällen Änderungsmandate zusenden, die wir unterschrieben im Original zurück benötigen.

     

  7. Muss ich bei meinen bestehenden Einzugsermächtigungen ein neues SEPA-Mandat abgeben?

    Nein. Bis zum 1. Februar 2014 bereits erteilte Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden. Über die Umdeutung in ein SEPA-Lastschriftmandat haben wir Sie informiert bzw. werden wir Sie informieren.

     

Ankündigung zum Lastschrifteinzug

  1. Was bedeutet die Ankündigung zum Lastschrifteinzug?

    Der Zahler ist 14 Kalendertage vor dem Abbuchungstag einer SEPA-Lastschrift über den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag zu informieren. Diese Ankündigung zum Lastschrifteinzug, auch SEPA-Vorankündigung bzw. Pre-Notification genannt, ist die im Rahmen von SEPA notwendige Information, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Ankündigungen zum Lastschrifteinzug wird durch Clerical Medical mit einer verkürzten Frist von 3 Kalendertagen vor jeder erstmaligen Lastschrift und vor jeder Änderung von Betrag oder Ausführungstag erfolgen. Die Ankündigung enthält den einzuziehenden Betrag, den Ausführungstag der Lastschrift, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenznummer sowie IBAN und BIC des belasteten Kontos.

     

Gläubiger-ID

  1. Was ist die Gläubiger-ID?

    Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) identifiziert jedes Unternehmen im Zahlungsverkehr mit Banken und Kunden. Clerical Medical hat diese über die Hausbank im Vereinigten Königreich beantragt.

     

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